Kreisverband Sangerhausen e.V.

Pressemitteilung

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03.04.2020 UPDATE I Eingeschränktes Besuchsrecht

Liebe Bewohner*innen, liebe Angehörige, liebe Freunde, liebe Förderer,

am gestrigen Tage ist die seit heute gültige "Dritte Corona-Eindämmungsverordnung" in unserem Land Sachsen-Anhalt beschlossen worden.
Hier ist unter anderem nun ein Bußgeldkatalog integriert worden, welcher auch ein Bußgeld für die Mißachtung des Besuchverbotes vorsieht.

Ein Verstoß gegen das geltende Besuchsverbot kann gemäß dem am 02.April 2020 verabschiedeten „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der 3. SARS-CoV-2 EindV im Land Sachsen-Anhalt“ durch die Behörden mit einem Bußgeld pro Besucher*in von € 250,00 geahndet werden.

Für Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns an info@drk-sangerhausen.de

Bleibt bitte gesund.

Euer Deutsches Rotes Team aus Sangerhausen.

#IHRSEIDDIEBESTEN #WAHREHELDEN