Einführung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir nehmen die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sehr ernst.
Deshalb haben wir eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass Sie geschützt sind, wenn Sie Informationen über Verstöße im Sinne des HinSchG weitergeben möchten.
Wir ermutigen Sie, solche möglichen Missstände zu melden. Ihre Meldungen helfen uns, Probleme frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu lösen. Sie können eine Meldung bei der internen Meldestelle vertraulich abgeben. Hierfür steht Ihnen ein digitaler Meldekanal mit weiteren Informationen zur Verfügung unter:
https://drk-sangerhausen.sdwhistle.com
Auf Wunsch können Sie auch mit einer zuständigen Vertrauensperson persönlich sprechen.Ihre Meldungen werden von unabhängigen und fachkundigen Personen des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. angenommen und geprüft. Wenn sie sich als stichhaltig erweisen, werden wir als Kreisverband geeignete Folgemaßnahmen ergreifen, um von Ihnen gemeldete Verstöße zu beseitigen.
Wir versichern Ihnen, dass wir jegliche Art von Vergeltungsmaßnahmen gegen hinweisgebende Personen ablehnen und nicht tolerieren werden. Wenn Sie dennoch negative Konsequenzen erfahren sollten, die in Zusammenhang mit Ihrer Meldung stehen, können Sie sich an den Ansprechpartner der internen Meldestelle wenden, um Ihre Rechte als Hinweisgeber/in zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle nur für ehrliche Hinweise gedacht ist und nicht für unbegründete Beschuldigungen. Aus diesem Grunde erfolgt auch eine vertrauliche Abfrage der persönlichen Daten. Ein Missbrauch der Meldestelle kann rechtliche Konsequenzen haben.
Wir danken Ihnen im Voraus recht herzlich, dass Sie sich für Ihre Unterstützung bei der Aufrechterhaltung einer ethischen und integren Kultur in unserer Organisation.