Kreisverband Sangerhausen e.V.

Pressemitteilung

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30.04.2021 UPDATE I Lockerung Besuchsrecht

Liebe Bewohner*innen, liebe Angehörige, liebe Freunde, liebe Förderer,

Wir freuen uns sehr, dass die Landesregelung in Sachsen-Anhalt schon jetzt und vorerst bis zum 09.05.2021 eine TESTPFLICHTBEFREIUNG FÜR VOLLSTÄNDIGE GEIMPFTE vorsieht. Dies gilt natürlich auch für den Besuch in unseren Einrichtungen. Bitte vergessen Sie also nicht Ihren Impfausweis zum Nachweis bei sich zu haben.
Hintergrund: Die Landesregelung zu den Ausnahmen für vollständig Geimpfte ist in der 11. Eindämmungsverordnung, § 1 (3) festgeschrieben. Ein vollständiger Impfschutz liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist.

Für Fragen und Anregungen darüber hinaus stehen wir jederzeit gern zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns an info@drk-sangerhausen.de oder rufen Sie uns an.

Bleibt bitte gesund.
Euer Deutsches Rotes Team aus Sangerhausen.

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